Urteil S. vom 17.6.1997). Bei Erwerbstätigen in der Landwirtschaft kann dabei die Erwerbseinbusse nicht aus einem reinen Einkommensvergleich zwischen dem Einkommen vor der Invalidität und demjenigen nach Eintritt der Invalidität ermittelt werden. Infolge der Mehr-Mitarbeit der Familienmitglieder nach Eintritt einer Invalidität des versicherten Betriebsinhabers geben solche Einkommensvergleiche manchmal kein klares Bild über die invaliditätsbedingte Erwerbseinbusse.