Der Spitex-Fallbeurteilung vom 19. März 2003 ist sodann die pflegerische Diagnose "Selbstpflegedefizit bei für Sicherheit sorgen, Krisenintervention, kaum möglich im Moment selber Entscheidungen zu fällen, kann Hilfe anfordern (Eltern, Bruder/Freundin)" zu entnehmen. Als pflegerische Massnahmen wurde Folgendes aufgeführt: "- Besuch einmal bis mehrmals wöchentlich - Beratung und Unterstützung der Alltags- und Krisenbewältigung - Anleiten und erkennen, ressourcenorientiert - pflegerisch-therapeutische Begleitung und Gespräche - Anleitung und Unterstützung bei der Haushaltführung - Gestaltung und Förderung angstfreier Alltagsbewältigung."