3. - Streitig und im Folgenden zu prüfen ist, ob und inwieweit die B die von der Spitex X ab 6. Februar 2003 durchgeführten Massnahmen zu übernehmen hat. a) Das EVG hat in mehreren Urteilen (EVG-Urteile U. [K 97/03], F. [K 105/04], W. [K 101/04], D. [K 113/04], P. [K 114/04] alle vom 18.3.2005) zur grundsätzlichen Frage, welche Pflichtleistungen die Krankenversicherer im Rahmen von Art. 7 KLV bei psychisch erkrankten Personen zu übernehmen haben, Stellung genommen.