Seiner privaten Krankenkasse ist dieser Fall bekannt. Vorbehalten bleiben Leistungen unsererseits, falls unsere Krankenkasse dies verweigern sollte." Am 22. Juli 2002, noch in der Probezeit, musste der Kläger seine Arbeit aufgeben, was zur Auflösung des Arbeitsvertrages und schliesslich zur Invalidität führte. Damit erfolgte der Eintritt der Arbeitsunfähigkeit bei der Firma D. Der Zeitpunkt der Arbeitsunfähigkeit fiel vorliegend zeitgleich mit der Invalidität zusammen. Wie unter Erwägung 4 ausgeführt, erlangte der Beschwerdeführer bei der C wieder eine volle Arbeitsfähigkeit.