Im September 2000 wird im gleichen Protokoll vermerkt, dass nun geprüft werden soll, ob der Kläger zweckmässig eingegliedert sei. Dies erfolgte im Hinblick auf eine Reduzierung bzw. Aufhebung der Rente. Diese wurde denn auch in der Folge aufgehoben und der Kläger erbrachte sein volles Pensum bei der C. Der grössere Unterbruch vom 30. Oktober 2001 bis zum 4. Januar 2002 ist auf eine unfallbedingte Handverletzung zurückzuführen und steht mit den Beschwerden aus den Jahren 1997 bis 1999 in keinem Zusammenhang.