Somit ist erstellt, dass der Kläger bei der Firma C sein Pensum mit voller Arbeitskraft ausführen konnte. Auch die weiteren kleinen krankheitsbedingten Arbeitsunterbrüche bis zur Kündigung aus wirtschaftlichen Gründen ändern an dieser Beurteilung nichts. Aus dem Verlaufsprotokoll der IV-Stelle geht zwar hervor, dass der Beschwerdeführer beim Stellenantritt im April 2000 wieder eine Zunahme der gesundheitlichen Probleme verspürte. Gemäss Notiz im Protokoll hoffte er jedoch, dass es sich nur um Anfangsschwierigkeiten handelte. Im September 2000 wird im gleichen Protokoll vermerkt, dass nun geprüft werden soll, ob der Kläger zweckmässig eingegliedert sei.