Dies ist im Folgenden zu prüfen. Aus den Arbeitgeberberichten der Firma C vom 8. November 2000 und 16. September 2002 geht hervor, dass der Kläger im Februar und März 2000 vorerst temporär arbeitete und ab 1. April 2000 eine Festanstellung bei 40 Wochenstunden hatte. Auf Ende April 2002 erfolgte die Kündigung aus wirtschaftlichen Gründen, wobei im Mai und Juni noch temporäre Arbeiten verrichtet wurden. Im Jahr 2000 wurde einzig am 6. Oktober eine krankheitsbedingte Absenz verzeichnet. Krankheitsbedingte Absenzen wiederholten sich im 2001 vom 31. Januar bis 5. Februar und vom 21. bis zum 24. September. Vom 30. Oktober 2001 bis zum 4. Januar 2002 ist eine unfallbedingte Abwesenheit vermerkt.