Aus diesem Grund hat die IV-Stelle denn auch ab 1. Juli 2002 ohne Berücksichtigung eines (neuen) Wartejahres die Rente wieder aufleben lassen. Zu prüfen ist, ob und inwieweit der zeitliche Zusammenhang besteht und welche Vorsorgeversicherung demzufolge leistungspflichtig ist. 4.- Der Kläger war von 1990 bis 1997 bei der Firma B (...) als Spengler und Dachdecker tätig. Diese Arbeit musste er im September 1997 gesundheitsbedingt aufgeben; im Dezember unterzog er sich einer Diskushernienoperation und war während längerer Zeit arbeitsunfähig. In der Folge bezog er denn auch ab 1. September 1998 (Ablauf des Wartejahres) eine Invalidenrente.