Der Kläger bezieht seit 1. Juli 2002 eine ganze Invalidenrente der Invalidenversicherung, nachdem er bereits vom 1. September 1998 bis zum 31. Oktober 1999 befristet vorerst eine ganze, danach eine halbe Invalidenrente bezogen hatte. Es ist vorliegend nicht bestritten, dass der Kläger einen Anspruch auf eine Invalidenrente aus beruflicher Vorsorge hat. Streitig ist allein die Frage, welche Pensionskasse die Rente auszurichten hat.