Ab 1. Juli 2002 fand A eine neue Anstellung als Produktionsmitarbeiter bei der D. Über diesen Arbeitgeber war er bei der PK-D vorsorgeversichert. Dieses Arbeitsverhältnis wurde aber noch während der Probezeit am 2. August 2002 aufgelöst, da A infolge seines Rückenleidens die vorgesehenen Arbeiten nicht ausführen konnte. Die IV-Stelle sprach in der Folge am 26. November 2002 A ab 1. Juli 2002 eine unbefristete ganze Rente zu bei einem Invaliditätsgrad von 100%. In der Verfügung wurde vermerkt, dass ihm die Rente bereits ab 1. Juli 2002 zugesprochen werden könne, da er wegen des gleichen Leidens in der Zeit vom 1. September 1998 bis 31. Oktober 1999 bereits eine Invalidenrente bezogen habe.