Nach Einholen eines Berichtes des Instituts für Medizinische Begutachtung erwog die IV-Stelle eine Umschulung. Noch vor Einleitung dieser Eingliederungsmassnahme fand A auf den 1. April 2000 eine Anstellung als Produktionsmitarbeiter bei der C. Über diese Firma war er bei der PK-C vorsorgeversichert. Mit Verfügung vom 19. Januar 2001 sprach die IV-Stelle Luzern A ab 1. September 1998 (Ablauf des Wartejahres) eine bis zum 31. Oktober 1999 befristete ganze bzw. ab 1. März 1999 halbe IV-Rente zu. Das Arbeitsverhältnis bei der C wurde aus wirtschaftlichen Gründen per 30. Juni 2002 aufgelöst. Ab 1. Juli 2002 fand A eine neue Anstellung als Produktionsmitarbeiter bei der D.