| | Rechtskraft: | Diese Entscheidung ist rechtskräftig. | | Entscheid: | A arbeitete von 1990 bis September 1997 als Spengler und Dachdecker bei der Firma B und war über diesen Arbeitgeber bei der PK-B vorsorgeversichert. Das Arbeitsverhältnis wurde aus gesundheitlichen Gründen aufgelöst. In der Folge musste sich A im Dezember 1997 einer Diskushernienoperation unterziehen und war hernach über längere Zeit arbeitsunfähig infolge des therapieresistenten lumbospondylogenen Syndroms bei Status nach Diskushernienoperation. Nach Einholen eines Berichtes des Instituts für Medizinische Begutachtung erwog die IV-Stelle eine Umschulung.