Ob dies der Fall ist, hat die Arbeitslosenkasse zu prüfen. (...) Die Verwaltungsgerichtsbeschwerde ist deshalb in dem Sinne gutzuheissen, dass der angefochtene Einspracheentscheid vom 17. Juli 2003 aufzuheben ist und die Sache an die Arbeitslosenkasse zurückzuweisen ist, damit diese nach erfolgter Sachverhaltsabklärung über den Anspruch des Beschwerdeführers auf Arbeitslosenentschädigung ab 20. März 2003 neu verfügt. 4.- (...) |