| | Rechtskraft: | Diese Entscheidung ist rechtskräftig. | | Entscheid: | A war seit November 2001 als Lehrer beim Kaufmännischen Bildungszentrum in Z tätig und über seine Arbeitgeberin, dem Kanton Y, bei der B obligatorisch gegen Unfall versichert. Am 17. Februar 2002 hielt sich A in den Räumen des Bildungszentrums auf, um einige Unterrichtsvorbereitungen für die kommende Woche zu tätigen. Nachdem der Versicherte offenbar mehrmals vergeblich versucht hatte, seine Freundin per Natel und SMS zu erreichen, schrieb er ihr einen Abschiedsbrief. Anschliessend stürzte er sich aus einem Schulzimmer im 5. Stock in die Tiefe. Gemäss Arztbericht von Dr. med.