Er erlitt am 15. Mai 1998 einen Unfall und bezieht gemäss Verfügung der IV-Stelle Luzern vom 22. Juni 2001 seit 1. Juni 1999 (nach Ablauf der Wartefrist) eine ganze Invalidenrente (Fr. 2'010.-- nebst Zusatzrente für die Ehefrau) und Taggelder der SUVA. Die Arbeitgeberin leistete bis Ende Mai 2001 Lohnfortzahlung. Die nachträglich ausbezahlten Sozialversicherungsleistungen der IV wurden ab 1. Januar 2000 an die Lohnfortzahlungen der Arbeitgeberin angerechnet (vgl. Verfügung der IV-Stelle Luzern vom 22. Juni 2001).