Dies kann dazu führen, dass die Altersrente niedriger ist als die bisher bezogene Invalidenrente. Anders zu entscheiden würde heissen, die Altersrentner rechtsungleich zu behandeln. Während der Invalide, welcher ab Eintritt der Invalidität von der Beitragszahlung befreit ist, eine höhere Rente im Alter bezieht, müsste derjenige, welcher sein Rentenalter ohne Invalidität erreicht und bis zu diesem Zeitpunkt stets Beiträge bezahlt hat, mit einer niedrigeren Rente vorlieb nehmen. Für diese Ungleichheit gibt es keine sachgerechte Begründung.