Seit dem 1. April 1995 bezieht er von dieser Vorsorgeeinrichtung eine Invalidenrente von nunmehr Fr. 60'016.-- (Stand 1. Januar 2003) pro Jahr. Im Hinblick auf das Erreichen des Pensionsalters informierte sich A bei der B über die zu erwartende Altersrente, worauf die B mit Schreiben vom 31. Oktober 2001 mitteilte, die jährliche Altersrente betrage ab 1. Mai 2003 voraussichtlich Fr. 27'030.-- und löse die bereits laufende Invalidenrente ab. In der nachfolgenden Korrespondenz beharrte A auf einer Altersrente in der Höhe der laufenden Invalidenrente u.a. mit dem Hinweis auf die neue bundesgerichtliche Rechtsprechung (publiziert in BGE 127 V 259).