Ablösung von Invalidenrente durch Altersrente. Im weitergehenden Bereich der beruflichen Vorsorge steht es der Pensionskasse frei zu bestimmen, dass eine Invalidenrente bei Erreichen des Pensionierungsalters in eine Altersrente umgewandelt wird, welche geringer ist als die vor Erreichen des Pensionierungsalters ausgerichtete Invalidenrente. | | Rechtskraft: | Diese Entscheidung ist rechtskräftig. | | Entscheid: | A, geboren 1938, ist freischaffender Journalist und bei der Pensionskasse B vorsorgeversichert. Seit dem 1. April 1995 bezieht er von dieser Vorsorgeeinrichtung eine Invalidenrente von nunmehr Fr. 60'016.-- (Stand 1. Januar 2003) pro Jahr.