Zusammenfassend erlitt die Ausgleichskasse mit der Nichtbezahlung der Sozialversicherungsbeiträge durch die Fachschule F AG insgesamt einen Schaden von Fr. 8'263.60. Der Einwand der Beschwerdeführer, die Ausgleichskasse habe verschwiegen, dass die Fachschule F AG am 2. April 2001, am 9. August 2001 und am 5. November 2001 ihr insgesamt Fr. 34'543.20 überwiesen habe, kann nicht gehört werden. Denn die Ausgleichskasse berechnete in der Nachzahlungsverfügung vom 18. Oktober 2002 den ausstehenden Betrag für Sozialversicherungsbeiträge in Berücksichtigung dieser Zahlungen (vgl. Rubrik "Bezahlt"). 7.- (...) 8.- (...) 9.- (...) |