Vorab ist zu beachten, dass die Nachzahlungsverfügung und die Verzugszinsverfügung vom 18. Oktober 2002 in einem Zeitpunkt ergingen, als die Löschung der Fachschule F AG im Schweizerischen Handelsamtsblatt bereits publiziert worden war. Für die Eruierung der von der Fachschule F AG ausbezahlten Löhne, auf die Sozialversicherungsbeiträge erhoben werden müssen, ist auf die von der Revisionsstelle für die Schlusskontrolle zur Verfügung gestellten Kontoblätter (Konti 4000, 3000, 1092 und offene Posten-Liste Honorare) abzustellen. Aus dem Konto 4000 (Löhne) lässt sich entnehmen, dass im Jahr 2001 Bruttolöhne für Januar bis Dezember 2001 von Fr. 164'917.- verbucht wurden.