Zusätzlich zu den Beiträgen für das Jahr 2001 verlangt sie gestützt auf die Verzugszinsabrechnung vom 7. November 2001, die Abrechnung für Insolvenzentschädigung des Kantonalen Arbeitsamts vom 18. März 2002 und die Verzugszinsverfügung vom 18. Oktober 2002 Verzugszinse von Fr. 51.45, Beiträge an die Familienausgleichskasse von Fr. 688.40 und Verzugszinse von Fr. 65.10. Total beträgt der von der Ausgleichskasse geltend gemachte Schaden Fr. 9'017.10. b) Vorab ist zu beachten, dass die Nachzahlungsverfügung und die Verzugszinsverfügung vom 18. Oktober 2002 in einem Zeitpunkt ergingen, als die Löschung der Fachschule F AG im Schweizerischen Handelsamtsblatt bereits publiziert worden war.