Nachdem die Ausgleichskasse diesen Fehler festgestellt hatte, korrigierte sie die für das Jahr 2001 festgesetzten Beiträge mit Nachtragsabrechnung vom 13. Juni 2003 um Fr. 5'284.30 auf Fr. 8'212.15. Zusätzlich zu den Beiträgen für das Jahr 2001 verlangt sie gestützt auf die Verzugszinsabrechnung vom 7. November 2001, die Abrechnung für Insolvenzentschädigung des Kantonalen Arbeitsamts vom 18. März 2002 und die Verzugszinsverfügung vom 18. Oktober 2002 Verzugszinse von Fr. 51.45, Beiträge an die Familienausgleichskasse von Fr. 688.40 und Verzugszinse von Fr. 65.10. Total beträgt der von der Ausgleichskasse geltend gemachte Schaden Fr. 9'017.10. b)