Auf der Basis dieser Lohnsumme wurden die von der Fachschule F AG geschuldeten Sozialversicherungsbeiträge mittels Nachzahlungsverfügung vom 18. Oktober 2002 auf Fr. 13'496.45 (einschliesslich Mahngebühr von Fr. 50.-) festgesetzt. Fälschlicherweise wurde zu der vom Revisor festgestellten Lohnsumme für das Jahr 2001 auch die von der Arbeitslosenkasse im Jahre 2001 ausbezahlte Insolvenzentschädigung im Betrage von Fr. 34'420.- dazu gerechnet. Nachdem die Ausgleichskasse diesen Fehler festgestellt hatte, korrigierte sie die für das Jahr 2001 festgesetzten Beiträge mit Nachtragsabrechnung vom 13. Juni 2003 um Fr. 5'284.30 auf Fr. 8'212.15.