Die paritätischen Sozialversicherungsbeiträge wurden der Fachschule F AG von der Ausgleichskasse pauschal in Rechnung gestellt. Infolge Konkurseröffnung über die Fachschule F AG führte der interne Revisor der Ausgleichskasse am 9. Oktober 2002 bei der konkursiten Firma eine Schlusskontrolle durch. Aufgrund der massgebenden Lohnkonti der Fachschule F AG stellte er die Lohnliste mit einer für das Jahr 2001 realisierten Lohnsumme von Fr. 278'165.- zusammen. Auf der Basis dieser Lohnsumme wurden die von der Fachschule F AG geschuldeten Sozialversicherungsbeiträge mittels Nachzahlungsverfügung vom 18. Oktober 2002 auf Fr. 13'496.45 (einschliesslich Mahngebühr von Fr. 50.-) festgesetzt.