Strittig ist dagegen die Höhe der ahv-pflichtigen Lohnsumme für das Jahr 2001. Die Beschwerdeführer stellen diesbezüglich auf das Einschreiben der Revisionsstelle der Fachschule F AG vom 2. Dezember 2002 ab, wonach für das Jahr 2001 nur für eine realisierte Bruttolohnsumme von Fr. 144'550.- Sozialversicherungsbeiträge geschuldet seien. Darüber hinaus seien für das Jahr 2001 keine ahv-pflichtigen Löhne ausbezahlt worden.