Nach dieser Aufstellung seien im Jahre 2001 ahv-pflichtige Löhne im Betrage von Fr. 164'917.- ausgewiesen, aber nur Fr. 144'550.- ausbezahlt worden. Die von der Ausgleichskasse in Rechnung gestellten Lohnbeiträge seien jedoch auf einer Grundlage von Fr. 75'000.- pro Quartal und somit auf einer jährlichen Lohnsumme von Fr. 300'000.- erhoben worden. Der Fachschule F AG stehe demnach sogar ein Guthaben in der Höhe von Fr. 9'224.35 bzw. Fr. 12'351.20 (vgl. Stellungnahme der Beschwerdeführer vom 17. März 2004) gegenüber der Ausgleichskasse zu.