Eingabe der Ausgleichskasse vom 12. Februar 2004). Die Beschwerdeführer bestreiten diesen Schaden und führen aus, die Revisionsstelle der Fachschule F AG habe eine genaue Aufstellung über die von der Fachschule F AG im Geschäftsjahr 2001 ausbezahlten und ahv-pflichtigen Löhne erstellt und diese der Ausgleichskasse mit Einschreiben vom 2. Dezember 2002 übergeben. Nach dieser Aufstellung seien im Jahre 2001 ahv-pflichtige Löhne im Betrage von Fr. 164'917.- ausgewiesen, aber nur Fr. 144'550.- ausbezahlt worden.