Die Ausgleichskasse machte anfänglich einen Schaden von Fr. 14'301.40 geltend. Mit Schreiben vom 27. Juni 2003 reduzierte sie diesen auf Fr. 9'017.10, weil sie irrtümlicherweise die von der Arbeitslosenversicherung erhaltenen Lohnbeiträge aus der Insolvenzentschädigung zur Lohnsumme 2001 hinzugerechnet habe. Damit sei sie von einer für das Jahr 2001 um Fr. 34'420.- zu hohen Lohnsumme ausgegangen. Die korrekte beitragspflichtige Lohnsumme belaufe sich auf Fr. 278'165.-- (Löhne von Fr. 144'550.- + Honorare von Fr. 133'615.-; Eingabe der Ausgleichskasse vom 12. Februar 2004).