Mit Nachzahlungsverfügung vom 18. Oktober 2002 für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2001 und Verfügungszinsverfügung gleichen Datums forderte die Ausgleichskasse die von der Fachschule F AG ausstehenden Sozialversicherungsbeiträge, Verwaltungskosten und Mahngebühren im Betrag von Fr. 13'496.45 sowie Fr. 65.10 bei der Revisionsstelle der Fachschule F AG. Zudem stellte sie mit Verzugszinsabrechnung vom 7. November 2001 den Betrag von Fr. 51.45 und gestützt auf die Insolvenzentschädigung vom 18. März 2002 Beiträge an die Familienausgleichskasse von Fr. 688.40 in Rechnung.