Vom 28. November 2000 bis zur Konkurseröffnung war die Fachschule F AG bei der Ausgleichskasse Luzern als beitragspflichtige Arbeitgeberin erfasst. Mit Nachzahlungsverfügung vom 18. Oktober 2002 für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2001 und Verfügungszinsverfügung gleichen Datums forderte die Ausgleichskasse die von der Fachschule F AG ausstehenden Sozialversicherungsbeiträge, Verwaltungskosten und Mahngebühren im Betrag von Fr. 13'496.45 sowie Fr. 65.10 bei der Revisionsstelle der Fachschule F AG.