Mit Verfügung vom 14. Oktober 1996 sprach die IV-Stelle der Versicherten ab 1. September 1994 eine halbe und ab 1. April 1995 eine ganze einfache Invalidenrente zu. Laut dem Psychiater F bestand seit Eintritt ins Berufsalter eine Einschränkung in der Arbeitsfähigkeit und zwar mindestens von 40%, eher aber von 50%. Die IV-Stelle ging davon aus, dass der Invaliditätsgrad 1990 47%, 1991 48%, 1992 50% und 1993/94 ebenfalls 50% und 1995 68% betrug und die Versicherte an sich einen früheren Rentenanspruch gehabt hätte. Infolge verspäteter Anmeldung wurde ihr aber die IV-Rente lediglich für ein Jahr vor der Anmeldung ausgerichtet.