| | Entscheid: | Die 1959 geborene A ist seit Geburt geistig behindert. Bis 12. Oktober 1989 hatte A mehrere Jahre für die B gearbeitet und war deshalb bei der C vorsorgeversichert. Seit 1992 war sie bei der D als Kochassistentin angestellt, welche ihr per 30. September 1995 gekündigt hatte. D ist der E Vorsorge angeschlossen. Am 6. September 1995 meldete sich A bei der Invalidenversicherung an und beantragte eine Rente. Mit Verfügung vom 14. Oktober 1996 sprach die IV-Stelle der Versicherten ab 1. September 1994 eine halbe und ab 1. April 1995 eine ganze einfache Invalidenrente zu.