Mit Schreiben vom 27. Mai 2002 lud das Verwaltungsgericht C zum Verfahren bei. Mit Eingabe vom 4. Juni 2002 liess er die Abweisung der Beschwerde von A beantragen mit dem Hinweis, dass die Arbeitgeberfirma die Verrechnung nicht rechtzeitig mit besonderem Formular geltend gemacht habe. Deshalb habe er den Anspruch auf eine direkte Auszahlung verwirkt. Das Verwaltungsgericht wies die Beschwerde ab. Aus den Erwägungen: 2. - Die angefochtene Verfügung wurde dem Beschwerdeführer nicht zugestellt, weshalb sich die Frage nach der Legitimation zur Erhebung einer Beschwerde stellt. Diese ist jedoch klar zu bejahen, da der Beschwerdeführer als Betroffener im Sinne von Art.