Die Firma B bezahlte in der Folge C bis zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses Ende November 1999 den vollen Lohn. Mit Verfügung vom 26. Oktober 2001 sprach die IV-Stelle C vom 1. August bis 30. September 1997 eine halbe und vom 1. Oktober bis 31. Dezember 1997 eine ganze ordentliche Invalidenrente nebst Zusatzrente für den Ehegatten und Kinderrenten zu. Vom 1. Januar 1998 bis zum 31. Januar 2000 verfügte sie eine halbe Invalidenrente und ab 1. Februar 2000 bis auf weiteres richtete sie wiederum eine ganze Invalidenrente nebst Zusatzrente und Kinderrenten aus.