Gegen den diesbezüglichen Entscheid der Kantonsärztin oder des Kantonsarztes kann der Krankenversicherer beim Verwaltungsgericht Beschwerde erheben. | | Rechtskraft: | Diese Entscheidung ist rechtskräftig. | | Entscheid: | Mit Klage vom 23. Dezember 2002 gegen den Kanton Luzern stellte die Krankenkasse A das Rechtsbegehren, der Beklagte sei zu verpflichten, der Klägerin einen vom Gericht zu beziffernden Geldbetrag zu bezahlen; alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten des Beklagten. Eventualiter sei die Klage von Amtes wegen an das zuständige Gericht weiterzuleiten und im Sinne der vorerwähnten Begehren weiterzubehandeln.