Hypothekarzins Fr. - 32921.- Gebäudeunterhalt Fr. - 27593.- Nutzniessungsertrag Fr. 22266.- Die Beschwerdeführerin hat sich somit einen Vermögensverzicht aus Nutzniessung von Fr. 22266.- anrechnen zu lassen, womit den total anrechenbaren Ausgaben von Fr. 56968.- gemäss Berechnungsblatt der Ausgleichskasse Einnahmen von Fr. 50546.- gegenüberstehen. Infolge Mehrausgaben von Fr. 6422.- hat die Beschwerdeführerin Anspruch auf monatliche Ergänzungsleistungen von Fr. 535.-, weshalb die Verwaltungsgerichtsbeschwerde gutzuheissen ist.