der Nutzniesser u.a. auch die Zinsen für die auf dem Grundstück haftenden Kapitalschulden trägt. Wie bereits erwähnt verzichtete die Beschwerdeführerin im Jahr 2000 auf das Nutzniessungsrecht an der Liegenschaft B. Zu diesem Zeitpunkt bestanden Passiven in der Höhe von Fr. 774600.- (= Fr. 254000.- + Fr. 520600.-), für welche Schuldzinsen von Fr. 32920.55 (= Fr. 10795.- + Fr. 22125.55) zu leisten waren. 5. - Zusammenfassend ergibt sich somit ein im Jahr 2000 jährlicher Nutzniessungsertrag von Fr. 22266.-: Mietzinsertrag Fr. + 82780.- Hypothekarzins Fr. - 32921.- Gebäudeunterhalt Fr. - 27593.- Nutzniessungsertrag Fr. 22266.-