Ausgehend von einem Brutto-Mietertrag von Fr. 82780.- beträgt der anrechenbare Betrag für die Gebäudeunterhaltskosten somit Fr. 27593.-. c) Vom Ertrag der Liegenschaft sind nebst dem Pauschalbetrag für Gebäudeunterhaltskosten die Zinsaufwendungen für bestehende Hypothekarbelastungen abzuziehen. Dabei ist die effektive Belastung in Abzug zu bringen (Carigiet/Koch, Ergänzungsleistungen zur AHV/IV, Zürich 1995, S. 141). Wer die Schuldzinsen bezahlt hat, ist hingegen unerheblich, da gemäss Art. 765 ZGB der Nutzniesser u.a. auch die Zinsen für die auf dem Grundstück haftenden Kapitalschulden trägt.