Der Vorgang liegt ausserhalb der physiologisch normalen Beanspruchung des Körpers. Aufgrund der engen Platzverhältnisse in einem Car ist es für eine erwachsene Person kaum möglich, entlastet zu stehen, so dass eine Änderung der Körperlage bei gleichzeitiger Blockierung von Fuss bzw. Knie unfallmedizinisch geeignet war, ein körpereigenes Trauma beizuführen. Ob beim geschilderten "Aufstehen und Abdrehen" nach hinten der Fuss oder das Knie blockiert gewesen war, ist in Bezug auf die Beweiswürdigung nicht von Belang, da sowohl eine Blockierung des Fusses als auch des Knies mit anschliessender Drehung des Oberkörpers geeignet ist, um damit einen Riss des Kreuzbandes herbeizuführen.