Aus den medizinischen Ausführungen erhellt, dass es sich vorliegend um eine Verrenkung des Kniegelenkes handelte, die einen Riss des vorderen Kreuzbandes hervorbrachte. Anlässlich der Arthroskopie des Kniegelenkes stellte der Operateur einen Reststumpf des vorderen Kreuzbandes fest. Damit ist erstellt, dass das vordere Kreuzband durch Gewalt ausgerissen wurde und nicht durch Degeneration durchgeschabt worden ist.