Dr. F beschreibe keine degenerative Veränderungen. Aus orthopädischer Sicht sei die Indikation zur vorderen Kreuzbandplastik (VKBP) gegeben bei therapiefraktären Instabilitätsbeschwerden am rechten Knie. b) Unter den Begriff der Bandläsionen im Sinne von Art. 9 Abs. 2 lit. g UVV fallen sowohl Risse als auch Zerrungen und blosse Dehnungen (Rumo-Jungo, Rechtsprechung des Bundesgerichts zum Sozialversicherungsrecht, Bundesgesetz über die Unfallversicherung, Zürich/Basel/Genf 2003, S. 75). Aus den medizinischen Ausführungen erhellt, dass es sich vorliegend um eine Verrenkung des Kniegelenkes handelte, die einen Riss des vorderen Kreuzbandes hervorbrachte.