Dann habe es im Knie geknackst. Mit Schreiben vom 15. November 2001 teilte die SUVA der Versicherten mit, es liege weder ein Unfall noch eine unfallähnliche Körperschädigung vor. Es werde empfohlen, sich an die Krankenversicherung zu wenden. Dagegen wehrte sich die Versicherte mit Schreiben vom 26. November 2001. Sie ergänzte ihre früher gemachten Angaben dahingehend, dass beim Abdrehen nach rechts der Fuss blockiert gewesen sein müsse. Danach seien sofort Schmerzen aufgetreten und das Knie sei angeschwollen.