Auch Frau Dr. E spricht lediglich von einer physischen und psychischen Belastung und einem sozialen Rückzug. Dies stellt aber noch keine Krankheit im Sinne des Gesetzes dar (...). Einzig den von Dr. D erwähnten Rückenschmerzen könnte Krankheitswert zukommen. Allerdings werden diese Rückenschmerzen medizinisch nicht belegt und der Krankenkasse ist beizupflichten, dass diese kaum in einem Zusammenhang mit der Mammaptose stehen können. Somit ist festzustellen, dass die Mammareduktionsplastik und die Abdominoplastik nicht aufgrund einer Krankheit von der Krankenkasse zu übernehmen sind.