Der massiv hängende Busen beeinträchtige sie ausgesprochen, indem sie zunehmend Rückenschmerzen habe und der kleine Körper auch mit Fettschürze umgehen könne (gemeint ist: nicht umgehen könne). Insofern ist die medizinische Situation genügend klar und eine weitere Begutachtung erübrigt sich. 4. - Streitig und zu prüfen ist, ob die Kasse die Kosten für die Vornahme der Mammareduktionsplastik, der Abdominoplastik sowie für die Korrekturen der Oberarme und Oberschenkel zu übernehmen hat. a) (...) Die Beschwerdeführerin leidet (...) an einer Ptose der Mammae sowie der Bauchdecke.