A ist bei der B obligatorisch krankenversichert. Im Februar 1999 unterzog sie sich einer Magenbandoperation, für welche die B die Kosten übernahm. In der Folge konnte A ihr Gewicht auf rund 50 kg reduzieren, was zu einer Mammaptose sowie Hautfalten an Bauch, Oberarmen und Oberschenkeln führte. Mit Schreiben vom 19. Juli 2001 ersuchte Dr. med. C vom Zentrum für plastische Chirurgie in Z um Kostengutsprache für die Ptosekorrektur der Brüste, Abdominoplastik und Korrektur der Oberarme und Oberschenkel.