sie muss dabei die für das laufende Jahr bereits vereinbarten Änderungen berücksichtigen; c. bei Berufen, in denen der Beschäftigungsrad oder die Einkommenshöhe stark schwanken, die koordinierten Löhne pauschal nach dem Durchschnittslohn der jeweiligen Berufsgruppe festsetzt. Zur Diskussion steht hier lediglich der "gelegentliche Anfall" gemäss lit. a. Davon kann bei Schichtzulagen aber keine Rede sein. Vielmehr kann und muss ein Arbeitnehmer, der für die Schmelzöfen in einer Giesserei zuständig ist, damit rechnen, dass er pro Jahr eine bestimmte Anzahl Schichttage zu absolvieren hat. Unbestimmt ist einzig das jeweilige Ausmass von solchen Schichten.