Fr. 4310.- Fr. 3360.- 1996 Fr. 68206.- (mit 126 Schichttagen) Fr. 4446.- Fr. 3718.- 1997 Fr. 64038.- (mit 51 Schichttagen) Fr. 4005.- Fr. 4001.- Diese Aufstellung zeigt einmal, dass der Kläger jedes Jahr mit einer gewissen Anzahl Schichttagen und dementsprechend auch mit entsprechenden Schichtzulagen rechnen konnte. Weiter geht daraus hervor, dass die Sozialversicherungsbeiträge des Klägers aufgrund dieses Einkommens berechnet und abgezogen wurden (1997 betrugen diese 6,65%). Ebenso wurden auf diesen Bruttolöhnen die Pensionskassenbeiträge erhoben (1997 6,5%, vgl. Art. 54 des Reglements 1995, Ziffer 18).