| | Rechtskraft: | Diese Entscheidung ist rechtskräftig. | | Entscheid: | Der 1957 geborene A ist als Arbeitnehmer der B AG bei der Personalvorsorgestiftung der B AG (nachfolgend Personalvorsorgestiftung genannt) BVG-versichert. Die IV-Stelle des Kantons Luzern richtete dem Versicherten bei einem Invaliditätsgrad von 73% mit Verfügung vom 11. August 2000 eine ganze Invalidenrente zuzüglich eine Zusatzrente für die Ehegattin und eine Kinderrente ab 1. Oktober 1998 aus. Nach Ablauf der Taggeldleistungen richtete auch die Personalvorsorgestiftung A ab 24. März 2001 eine Invalidenrente aus.