| Instanz: | Verwaltungsgericht | |---|---| | Abteilung: | Sozialversicherungsrechtliche Abteilung | | Rechtsgebiet: | Berufliche Vorsorge | | Entscheiddatum: | 17.12.2003 | | Fallnummer: | S 02 294 | | LGVE: | 2003 II Nr. 35 | | Leitsatz: | Art. 3 BVV 2. Hat ein Arbeitnehmer mit einer bestimmten Anzahl von Schichttagen pro Jahr zu rechnen, sind die Schichtzulagen keine gelegentlich anfallenden Lohnbestandteile, die bei der Berechnung des koordinierten Lohnes weggelassen werden können. Da das Ausmass solcher Schichttage nicht im Voraus bestimmbar ist, ist es sinnvoll, den versicherten Verdienst Ende Jahr definitiv zu bestimmen. | | Rechtskraft: | Diese Entscheidung ist rechtskräftig.