Der Vorgang der Fallschirmöffnung, bei welchem gemäss den Experten immer ein gewisses Verletzungsrisiko besteht, ist damit ohne Zweifel als ein wesentlicher Bestandteil des Fallschirmsports zu bezeichnen. Im vorliegenden Fall steht fest, dass der Körper der Beschwerdeführerin bei der Schirmöffnung abrupt von der Bauchlage in eine nahezu aufrechte Position am Schirm "geschleudert" wurde. Der Experte C spricht in diesem Zusammenhang von einer "explosionsartigen" Öffnung. Aus den in Erw. 4a zitierten Expertenberichten geht hervor, dass eine solche Fallschirmöffnung zwar nicht die Regel ist, zuweilen jedoch durchaus auftreten kann.